Versicherungslexikon

Sicherheit von A-Z

Versicherungsbegriffe unter der Lupe betrachtet.

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Bagatellschaden

Bagatellschaden = Kleinschaden

Bagatellschäden sind Schäden, die sich mit geringen finanziellen Mitteln beheben lassen. Diese Kleinschäden, können dem Versicherer besondere Kostenbelastungen bringen. Einige Versicherer versuchen daher, Bagatellschäden:

- durch entsprechende Ausschlüsse (z. B. Sengschaden in der Feuerversicherung, Handspiegel in der Glasversicherung)
- oder Leistungen erst ab einer bestimmten Schadenhöhe (wobei dann der komplette Schadensbetrag erstattet wird).

zu vermeiden.
Der Ausschluss von Bagatellschäden ist nicht zu verwechseln mit dem Selbstbehalt.

Bauherrenpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Gegenstand dieser Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht (Sorgfaltspflicht bei Auswahl, Kontrolle, Oberaufsicht des beauftragten Baupersonals) des VN als Bauherr (Verkehrssicherungspflicht). Bei kleineren Bauvorhaben ist bei den meisten Versicherern das Bauherrenrisiko im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-, der Privat- und der Betriebshaftpflichtversicherung bereits enthalten, wobei sich der Versicherungsschutz auf eine bestimmte Bausumme und Baudauer begrenzt. Wird die Bausumme überschritten, ist für den Bauherren der Abschluss einer gesonderten Bauherren-Haftpflichtversicherung notwendig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bauherr die Baumaßnahmen selbst durchführt oder von anderen ausführen lässt (z.B. durch Architekten, Bauunternehmer, usw.).

Baupreisindex

Baupreisindex

Der Baupreisindex für Wohngebäude wird vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Der Baupreisindex spiegelt die Baupreisentwicklung seit dem Jahr 1914 wieder.
Die Berechnung nach dem Baupreisindex ist eines der der Verfahren zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 nach VGB 2000 zur Vermeidung von Unterversicherung im Rahmen der gleitenden Neuwertversicherung. Gibt der VN im Antrag den Neuwert des Gebäudes in Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so rechnet der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung mit dem entsprechenden Baupreisindex aus der Tabelle „Mittlerer Baupreisindex“ auf das Basisjahr 1914 zurück. Der Versicherungsnehmer ist nur für die Richtigkeit des angegebenen Neubauwertes verantwortlich. Für die Umrechnung übernimmt der Versicherer die Verantwortung. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass der VN den Neuwert fahrlässig zu niedrig angegeben hat, weil er Preisnachlässe oder Baunebenkosten nicht ausreichend berücksichtigte, dann wird der Versicherer auf den Abzug wegen Unterversicherung nicht verzichten.

Beginn

Beginn

Bei dem Beginn der Versicherung unterscheidet man:
Formeller Beginn:
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, d. h. der Zeitpunkt zu dem die Antragsannahmeerklärung bzw. der Versicherungsschein dem Versiche-rungsnehmer zugeht und damit der Vertrag durch Aushändigung der Police zustandegekommen ist.

Materieller Beginn:
Zeitpunkt, ab dem das Versicherungsunter-nehmen die gefahr trägt. Dieser beginnt grund-sätzlich durch Zahlung der Erstprämie. Kommt es beim Versicherer zu einer Verzögerung, sodass die Erstprämie erst nach dem vereinbarten Beginn angefordert wird, geht das zu Lasten des Versicherers, sofern der Versicherungsnehmer die Anforderung unverzüglich erfüllt.

Technischer Beginn:
Zeitpunkt, von welchem an der Beitrag berechnet wird, d. h. der Beginn der im Versicherungsschein genannt ist.

Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Beiträge zur Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen nur bis zu einer bestimmten Höhe, der so genannten Beitragsbemessungsgrenze, zu entrichten. Die BBG wird jährlich zum 01.01. neu festgelegt. Folgende BBG gelten für 2007:

* Alte Bundesländer: 63.000 Euro (jährlich)

* Neue Bundesländer: 54.600 Euro (jährlich)

Nur für die Einkommensteile bis zur BBG werden Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Dementsprechend können auch nur Rentenansprüche bis zur BBG erworben werden. Für Einkommen, das über der BBG liegt, bietet die gesetzliche Rentenversicherung keine Absicherung.

Überschreitet das Einkommen die BBG, führt dies übrigens nicht zum Ende der Versicherungspflicht. Eine Befreiung ist auf dieser Basis nicht möglich. Das gleiche gilt übrigens für die Arbeitslosenversicherung.

Solange das Einkommensniveau in den alten und neuen Bundesländern differiert, gibt es auch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die alten und die neuen Bundesländer.

Beitragsdepot

Beitragsdepot

ist ein aus Prämienvorauszahlung des Versicherungsnehmers entstandenes Guthaben, aus dem jeweils bei Fälligkeit die laufende Prämie entnommen wird.

Beitragsfreie Weiterversicherung

Beitragsfreie Weiterversicherung im Todesfall bei Versicherung mit festen Auszahlungszeitpunkt

Im Todesfall der versicherten Person müssen keine weiteren Beiträge bis zum Ende der Laufzeit entrichtet werden. Ausgezahlt werden dann an den Begünstigten zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme und die Überschüsse; z.B. Ausbildungsversicherung

Beitragsrückgewähr

Beitragsrückgewähr

Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn bei aufgeschobenen Fondsgebundenen Rentenversicherungen:
Im Todesfall der versicherten Person vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge, ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen, an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen zurückgezahlt.

Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn bei aufgeschobenen Rentenversicherungen:
Im Todesfall der versicherten Person vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge, ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen, und zusätzlich das bis zu diesem Zeitpunkt angesammelte Überschussguthaben an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen zurückgezahlt.

Beitragsrückgewähr bei sofort beginnenden Renten:
Im Todesfall zahlen wir den Einmalbeitrag abzüg-lich bereits gezahlter garantierter Renten.

Bei Rentenversicherungen mit laufender Rentenzahlung:
Bei Tod der versicherten Person während der Rentengarantiezeit zahlen wir die Basisrente plus Überschussanteile bis zum Ende der Renten-garantiezeit.

Beitragssumme

Beitragssumme

Ist die Summe aller zu leistenden Beiträge (ohne eventuelle Beitragsteile für Zusatzversicherungen) über die Beitragszahlungsdauer des Vertrages.

Benchmark

Benchmark

ist eine Bezugsgröße, an der der Erfolg eines Wertpapiers oder Investmentfonds gemessen wird. Meist wird der DAX als Index (Benchmark) zur Bewertung eines deutschen Aktienfonds herangezogen.

Bergungskosten

Bergungskosten

Begriff aus dem Bereich der Unfallversicherung. In der privaten Unfallversicherung ist die Übernahme von Bergungskosten üblicherweise beitragsfrei bis zur einer bestimmten Summe mitversichert. Kosten für Suchaktionen und Rettung von Unfallverletzten und deren Transport ins nächste Krankenhaus oder die zusätzlichen Kosten des Heimtransportes, sowie die Überführung von Unfalltoten in den Heimatort, werden von der Versicherung übernommen.

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig bedeutet, dass Sie infolge von Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall oder Pflegebedürftigkeit auf absehbare Zeit nicht imstande sind, Ihren Beruf auszuüben.

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt, handelt es sich immer um betriebliche Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung kann im Rahmen von fünf Durchführungswegen eingerichtet werden und wird u. a. durch das Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht geregelt.

Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen. Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Sach- oder Personenschäden, die bei Ausübung des Berufes oder durch Ausübung des geschäftlichen Betriebes entstehen. Somit ist der Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter (natürliche und juristische Personen oder Unternehmen) versichert.
Der Versichserungsschutz besteht auch für die gesetzlichen Vertreter des Versicherten, Aufsichtspersonen für dessen Betrieb und Mitarbeiter, die dienstliche Tätigkeiten für das Unternehmen verrichten. Je nach Versicherer können verschiedene Risiken versichert werden. Vermögensschäden müssen gesondert versichert werden.

Blitzschlag

Blitzschlag

Im Sinne der Versicherungsbedingungen definiert sich ein Blitzschlag als unmittelbarer Über-gang eines Blitzes auf Sachen (Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Einschlag und
der versicherten Sache). Schäden durch Blitzschlag sind im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung versichert. Nicht versichert sind Kurzschluß- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, wenn ein Blitz
nicht unmittelbar auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden oder auf Antennenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück aufgetroffen ist. Durch Vereinbarung der Klausel 7111 (VHB 2000) können Überspannungsschäden durch Blitz, der nicht unmittelbar auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden oder auf Antennenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück aufgetroffen ist, eingeschlossen werden.

Blue Chips

Blue Chips

Aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für Standardaktien mit hohem internationalen Ansehen.

Branchenfonds

Branchenfonds

sind Aktienfonds, die ihren Anlageschwerpunkt in einer oder wenigen Branchen haben. Die Anlagepolitik kann sich beispielsweise auf Energiewerte, Bank- oder Versicherungsaktien konzentrieren.

Brand

Brand

In der Brandversicherungen definiert sich Brand als ein Feuer, das ohne einen bestimmungs-mäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd liegt beispielsweise vor:
1. Der Motor der Waschmaschine läuft heiß und beginnt zu brennen.
2. Durch die Strahlungshitze eines elektrischen Heizlüfters wird eine Gardine in Brand gesetzt.
3. Ein Kurzschluss in der elektrischen Heizdecke verursacht ein Feuer.

Durch bestimmungsgemäßen Herd entsteht ein Feuer z. B.:
1. Aus einem offenen Kamin spritzen glühende Holzstücke heraus und setzen Papier in Brand.
2. Durch die Stichflamme des Gartengrills brennt die Jacke des VN.
3. Der Braten in der Pfanne verbrennt, als die Flammen des Gasherdes hineinschlagen.

Der Brandbegriff ist nicht erfüllt:
1. Der VN wirft versehentlich mit Altpapier ein wertvolles Bild in den Ofen. Das Feuer hat den Herd nicht verlassen.
2. Ein Kabel verschmort durch Kurzschluss. Es gab keine Flamme.

Brandstiftung

Brandstiftung

Vorsätzliche oder fahrlässige Verursachung eines Schadens durch Brand.

BUZ Ablaufsalter

Alter bei Ablauf der BUZ

Alter zu dem die Berufsunfähigkeitsversicherung endet. (Ende der Versicherungsdauer)

Service - Hotline

08531 41989

oder per E-Mail außerhalb der Geschäftszeiten

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