Gebäudeversicherung
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist eine Schaden-versicherung, bei der man zwischen Wohngebäude- und Geschäftsgebäudeversicherung unterscheidet. Sie dient in erster Linie dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums. Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine Verbindung aus verschiedenen Versiche-rungsarten in einem Vertrag und zu einheitlichen Bedingungen: Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Hagel- und Glasversicherung. Daher wird diese Form als verbundene Versicherung bezeichnet.
Gefährdungshaftung
Gefährdungshaftung
Die Gefährungshaftung liegt vor, wenn der Schaden durch Schaffung eines für die Allgemein-heit gefährlichen Tatbestandes verursacht wurde und der Verantwortliche dafür einzustehen hat, auch wenn ihm kein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Die Gefährdungshaftung hat der Gesetzgeber als eine besondere Form der Haftung festgeschrieben. Hierbei haftet der Versicherungsnehmer bereits aus der Gefahr heraus. In bestimmten Gefahrenlagen spielt es keine Rolle, ob er an dem Schaden ein persönliches Verschulden hat oder nicht, er muss trotzdem Schadenersatz leisten. Das gilt beispielsweise für Heizöltankbesitzer, die sich gegen die damit verbundenen Gefahren mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung absichern können. Der Kraftfahrzeughalter haftet für Schäden durch den Betrieb seines Fahrzeugs. Und ein Tierhalter haftet für Schäden, die sein Tier (sog. Luxustiere – nicht Nutztiere) anrichtet.
Gefährerhöhung
Gefährerhöhung
Gefahrerhöhung besteht, wenn nach Abschluss einer Versicherung veränderte Umstände eintreten, die zu einer erhöhten Gefährdung der versicherten Risiken führen und somit den Eintritt eines Schadensfalls wahrscheinlicher oder den Schaden umfangreicher machen. Eine Gefahrerhöhung kann vorliegen, wenn sich im Versicherungsantrag gemachte Angaben ändern. Beispielsweise, wenn man den Beruf (in der Unfallversicherung) wechselt und dadurch in eine höhere Gefahrengruppe fällt oder das Aufstellen eines Baugerüsts an einem Gebäude. Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen. Das Versicherungsunternehmen hat das Recht, wenn sie mit der Gefahrerhöhung nicht einverstanden ist, den Vertrag fristlos (Verschulden des Versicherungsnehmers) bzw. mit Monatsfrist (kein Verschulden des Versicherungsnehmers) zu kündigen und ist bei vollzogener Kündigung durch den Versicherer von der Leistungspflicht befreit.
Generationenvertrag
Generationenvertrag
Beim Generationenvertrag handelt es sich um einen nicht schriftlich festgelegten Vertrag zwischen der beitragszahlenden und der leistungsempfangenden Generation. Die heutigen Beitragszahler haben sich somit verpflichtet, die Leistungen der heutigen Rentner mit ihrem Einkommen zu bezahlen.
Genesungsgeld
Genesungsgeld
Da in der Regel nach Abschluss der stationären Behandlung eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht möglich ist, wurde die Leistungsart "Genesungsgeld" geschaffen. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaus-
tagegeld geleistet wird, längstens jedoch für
100 Tage, und zwar:
- für den 1. bis 10. Tag 100 %
- für den 11. bis 20. Tag 50 %
- für den 21. bis 100. Tag 25 % des vereinbarten Genesungsgeldes.
Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.
Geregelter Markt
Geregelter Markt
Seit 1987 drittes Börsensegment in Deutschland, das Unternehmen einen leichteren Zugang zur Börse bietet als der Amtliche Handel. Auf Grund der niedrigeren Zulassungsvoraussetzungen für Unternehmen ein kostengünstiger Weg für mittelgroße Aktiengesellschaften, an die Börse zu gehen.
Gesamtbeitragssumme
Gesamtbeitragssumme
ist die Summe der für die Hauptversicherung (ohne Zusatzversicherung) während der Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge.
Gestehungskosten
Gestehungskosten
Die Gestehungskosten sind die Gesamtkosten für das Grundstück und den Bau.
Gewässerschaden
Gewässerschaden
Nach § 22 WHG gilt:
Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere die Einwirkungen vorgenommen, so haften sie als Gesamtschuldner. Für die Haftung von Gewässerschäden dient eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung benötigen in erster Linie alle Besitzer eines Öltanks, um sich vor den Gefahren, die mit einem Öltank in Verbindung stehen, abzusichern.
Auslaufendes Heizöl kann z. B. das Grundwasser verseuchen. Tankbesitzer haften auch ohne Verschulden in voller Höhe, auch wenn der Tank ordnungsgemäß gewartet wurde (Gefährdungshaftung).
Hersteller / Installateur / Öllieferant haften sekundär und können evtl. durch den Inhaber des Heizöltanks in Regress genommen werden. Es haftet immer zuerst der Inhaber eines Heizöltanks unbegrenzt!
Glasversicherung
Glasversicherung
Die Glasversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung. Glasbruchschäden sind eine der am häufigsten eintretenden Schadensarten. Die verbundene Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Glasbruch ausschließlich dann, wenn er durch eine der versicherten Gefahren entsteht. Glasbruch kann aber durch eine gesonderte Glasversicherung, in einem rechtlich selbständigen Vertrag mit eigenem Bedingungswerk, versichert werden. Versichert sind alle Schäden durch Zerbrechen unabhängig von der Schadenursache. Versichert sind Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses.
Zur Gebäudeverglasung zählen:
Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Glasveranden, Wintergärten, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Abdeckungen von Sonnenkollektoren (nicht aus Kunststoff), Glasbausteine, Profil-baugläser, Duschkabinen (aus Sicherheitsglas – nicht aus Kunststoff)
Die Mobiliarverglasung umfaßt:
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinenschränke, Stand-, Wand-, Schrank-spiegel, außerdem Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gas-geräten (nicht Glaskeramik-Kochfelder).
Gegen Zuschlag kann der VN einschließen:
Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien/Terrarien
Gliedertaxe
Gliedertaxe
Tabelle aus der Unfallversicherung zur Bemessung der Invaliditätsgrade. In dieser Tabelle gibt es feste Prozentsätze (feste Invaliditätsgrade) für den vollständigen Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile. Bei einem Teilverlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung eines Körperteiles oder eines Sinnesorganes wird nur ein bestimmter Prozentsatz des Invaliditätsgrades angenommen. Sollten durch einen Unfall mehrere Körperteile betroffen sein, werden die Invaliditätsgrade soweit zusammengerechnet, dass 100 % nicht überschritten werden. Der Invaliditätsgrad bestimmt die Invaliditätsleistung (Kapitalleistung) im Falle eines Unfalles.
Grüne Versicherungskarte
Grüne Versicherungskarte (= Internationale Versicherungskarte)
Die Grüne Versicherungskarte wird auch als Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr bezeichnet. Die Internationale Versicherungskarte dient im Ausland zum Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Hierbei gilt für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Deckungssumme (Versicherungsschutz), die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist bzw. entspricht mindestens der Höhe, die vertraglich vereinbart wurde. Bei Reisen ins Ausland sollte die Grünen Karte immer mitgeführt werden, auch wenn sie in den meisten EU-Ländern nicht mehr mitgeführt werden muss. Diese ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Grünes Kennzeichen
Grünes Kennzeichen
Amtliches Kennzeichen von Fahrzeugen, die von der Kfz-Steuer befreit sind (z. B. Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen wie das Rettungswesen, usw.). Es gibt aber auch bestimmte Fahrzeuge, die trotz Steuerfreiheit keine grünen Kennzeichen erhalten. Das gilt beispielsweise für Linienbusse, Kleinkrafträder, Behördenfahrzeuge, diplomatische Fahrzeuge, usw.



