Haftpflicht
Haftpflicht
Die Verpflichtung zum Schadenersatz ist gesetzlich geregelt und kann sich aus:
- Vertragsverletzung (Kontrakthaftung - § 276 BGB)
- oder unerlaubter Handlung (Deliktshaftung - § 823 BGB)
ergeben.
Im Versicherungsbereich ist die Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. von Bedeutung: Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz. Wann und in welchem Umfang man zum Schadensersatz verpflichtet ist, regelt in erster Linie das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und weitere Spezialgesetze. Grundsätzlich gilt als Haftungsgrundlage:
§ 823 Abs. 1 BGB (Schadenersatzpflicht): „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Einfach ausgedrückt heißt das, wer einem anderen einen Schaden zufügt muss diesen wieder gut machen, indem er Schadens-ersatz leistet und zwar unabhängig davon, ob
der Schaden absichtlich oder aus Versehen passierte. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Haftung und ist nach Gesetz unbegrenzt! Der Schadenersatz wird im Rahmen der Haft-pflichtversicherung in der maximalen Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert. Die vereinbarte Versicherungssumme ist also der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. Versicherer und Versicherungsnehmer haften als Gesamtschuldner. Grundsätzlich ist der Schadenersatz nicht begrenzt (Bedeutung der unbegrenzten Haftung). Hier ist also besonders auf eine evtl. Unterversicherung zu achten! Daher ist der der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut notwendig und in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet je nach Funktion der versicherten Person u. a. zwischen Privat-, Betriebs-, Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzer-, Kraftfahrt- und Gewässerschaden-Haftpflicht.
Hausrat
Hausrat
Zum Hausrat zählen alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Haustiere, die zu privaten Zwecken gehalten werden, sind darin mitversichert. Der Versicherungsschutz einer Hausrat-versicherung erstreckt sich über die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz, Einbruch, Diebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasserschaden, Sturm und Hagel. Beschädigte Sachen sind in der Hausratversicherung zum Neuwert versichert.
Zu den versicherten Sachen gehören:
- Einrichtung: z.B. Möbel, Teppiche, Gardinen, Pflanzen, Bilder
- Sachen zum Gebrauch: z.B. Geschirr, Kleidung, Werkzeug, Haushaltsgeräte, Radio, TV, Video, Bücher und CD's
- Sachen zum Verbrauch: z.B. Lebensmittel, Vorräte, Genußmittel, Putz- und Waschmittel
- Wertsachen: z.B. Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind (nicht Möbel)
Je nach Anbieter und Tarif bzw. Produktvariante können gegen Beitragszuschlag weitere Risiken eingeschlossen werden (z.B. Fahrraddiebstahl, Überspannungsschäden, Wasserschäden durch Aquarien und Glasbruch). Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich aus einer durschnittlichen Zahl Euro (für normalen Hausrat üblicherweise 650 Euro) pro Quadratmeter Wohnfläche.
Außerdem sind dazuzurechnen evtl. in großem Umfang vorhandene Wertsachen und Einbauten von Mietern bzw. Wohnungseigentümern. Zuletzt ist mit dem Kunden abzusprechen, ob
die errechnete Gesamtversicherungssumme für den Totalschadenfall ausreicht.
Bei richtiger Berechnung und Angabe der Versicherungssumme wird die Klausel 7712 „Unterversicherungsverzicht“ zugrundegelegt, d.h. der Kunde erhält vom Versicherer das Versprechen, im Teil- und Totalschadenfall die nötige Schadenssumme für die Neuanschaffung Hausrat zu bekommen. Ist die die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert im Schadenfall, spricht man von einer Unterversicherung, d.h. der Kunde bekommt nur eine anteilige Entschädigung.
Index
Index (= Preisindex)
Der Index ist eine Kennziffer für statistische Vergleiche (Ausschnittindex aus dem Preis-index für Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte). Der Preisindex wird jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt und veröffentlicht. Er dient als Grundlage zur Anpassung der Versicherungssumme. In der Regel sind alle Sachversicherungen Indexversicherungen
(z. B. Hausratindex in der Hausratversicherung, Baupreisindex in der Wohngebäudeversicherung). Indexversicherungen sind dynamisch, d. h. die Versicherungssumme und die Versicherungs-prämie werden von Jahr zu Jahr automatisch an die in der Regel steigenden Preise angepasst und zwar auf Grundlage des errechneten Preisindexes des Bundesamts für Statistik. Auf diese Weise soll der tatsächliche Wert einer versicherten Sache erhalten bleiben bzw. eine Unterversicherung vermieden werden, damit im Schadenfall im vollem Umfang Schadenersatz geleistet werden kann.
Insassen-Unfallversicherung
Insassen-Unfallversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung ist eine Ergänzung zum Kraftfahrtversicherungsschutz. Sie ist nur auf das versicherte Kraftfahrzeug bezogen und versichert in der Regel alle Fahrzeuginsassen eines Kraftfahrzeugs, unabhängig von der Schuldfrage. Sie ist eine spezielle Form der Allgemeinen Unfallversicherung, mit dem Unterschied, dass sie nur bei solchen Unfällen leistet, die in Zusammenhang mit dem Benutzen, Lenken, Be- und Entladen, Behandeln und Pflegen, Ein- und Aussteigen oder Abstellen des versicherten Kraftfahrzeugs entstanden sind.
Die Leistungen der Insassenunfallversicherung beschränken sich auf Entschädigungen für Tod, Invalidität, Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit. Sie ist keine Pflichtversicherung,
aber empfehlenswert für Fahrgemeinschaften zum Arbeitsplatz, für die Beförderung von Geschäftspartnern im betrieblichen Rahmen oder für häufige Reisen ins Ausland.
- Die Insassenunfallversicherung kennt insgesamt vier verschiedene Versicherungsformen: Pauschalsystem: jeder Insasse ist mit dem entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsumme versichert.
- Platz- oder Personensystem: eine bestimmte Anzahl von Personen oder Plätzen sind mit je der gleichen Versicherungssumme versichert
- Namentliche Versicherung sonstiger Personen: versichert im Vertrag namentlich genannte Personen.
- Berufsfahrerversicherung: versichert die spezielle Risikogruppe der Berufskraftfahrer wie Busfahrer, Taxifahrer, Fernfahrer, usw.
Invalidität
Invalidität
Invalidität ist eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. In der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung das Kernstück der Versicherungsleistungen. Führt ein Unfall zu Invalidität, entsteht für den Versicherten i. d. Regel ein Anspruch auf Kapitalleistung. Bedingung für die Leistung ist, dass die unfallbedingte Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis eingetreten sein muss. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet nach der für den Invaliditätsfall im Versicherungs-vertrag vereinbarten Versicherungssumme (Unfallversicherungssumme) und nach dem Grad der Invalidität. Der Invaliditätsgrad wird mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe bestimmt. Der Invaliditätsgrad kann nicht mehr als 100 % sein.
Invaliditätssumme
Invaliditätssumme
Führt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Diese Invaliditätsgrundsumme kann durch die Vereinbarung einer Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Die Invaliditätsleistung ist die Basisleistung und muss im Versicherungsumfang immer enthalten sein.
Investmentfonds
Investmentfonds
Ein Investmentfonds bündelt das Vermögen verschiedener Anleger. Durch Anlage in Aktien-, Renten- und Geldmarktpapieren wird Ihr Kapital langfristig vermehrt.



