Obliegenheiten
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind gesetzlich (VVG) bzw. vertraglich (Allgmeine Versicherungsbedingungen) geregelte Normen (vertragliche Nebenpflichten), die vom Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten verlangen und dessen Nichterfüllung rechtliche Nachteile bringen kann, was unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich in erster Linie zur vorvertraglichen Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht, Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung), Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung). Die Rechtsfolgen der meisten gesetzlichen Obliegenheiten sind im Gesetz geregelt. Aber Obliegenheiten sind keine Rechtspflichten und somit nicht einklagbar. Im Unterschied dazu sind Rechtspflichten einklagbar und im Wege der Zwangsvollstreckung erzwingbar. Die Erfüllung von Obliegenheiten liegt im Interesse des Versicherungsnehmers als Voraussetzung
für den Erhalt des Versicherungsschutzes.
Paket
Paket
Mit unseren drei verschiedenen Paketen, der WWK Allgemeinen, können Sie die Risikoabdeckung abstufen:
- StandardPaket als kostengünstige Grundversorgung
- KomfortPaket zur besseren Absicherung für gehobene Ansprüche
- PremiumPaket mit höchster Absicherung für größtmöglichen sorgenfreien Lebensstandard.
Performance
Performance
Wertentwicklung von Wertpapieren. Bei Fonds wird die Entwicklung der Fondspreise, bei Aktien die Entwicklung des Aktienkurses gemessen.
Pensionsfonds
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein rechtlich eigenständiger Versorgungsträger, der die Chancen der Kapitalmärkte nutzen kann. Mit einem Pensionsfondsvertrag besteht die Möglichkeit, das Recht des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung zu erfüllen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für den Ruhestand vorzusorgen. Der Arbeitgeber kann auch Mitarbeiter mit einem arbeitgeberfinanzierten Pensionsfondsvertrag für Betriebstreue und gute Leistungen belohnen.
Pensionskasse
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die Versorgungsleistungen erbringt und auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Mit einem Pensionskassenvertrag besteht die Möglichkeit, den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung zu erfüllen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für den Ruhestand vorzusorgen. Der Arbeitgeber kann auch Mitarbeiter mit einem arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenvertrag für Betriebstreue und gute Leistungen belohnen.
Planmäßige Erhöhung
Planmäßige Erhöhung
Erhöhung der versicherten Leistungen und Beiträge ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Plusrente
Plusrente
Bei der Plusrente können Sie wählen zwischen:
- einer teildynamischen Plusrente, die sofort mit einem Sockelbetrag beginnt
und sich dann jährlich steigert,
- einer dynamischen Plusrente mit fehlendem Sockelbetrag, aber dafür
mit höheren jährlichen zusätzlichen garantierten Rentenbausteinen als
bei der teildynamischen Plusrente und
- einer fallenden Plusrente, die mit
einem höheren Betrag beginnt und sich
dann jährlich mit dem Kapitalabbau verringert.
Die erstmalige Auszahlung erfolgt hier im Februar des nächsten Jahres nach Rentenbeginn.
Plusrente BasisRente
Plusrente BasisRente
Bei der Plusrente der WWK BasisRente classic können Sie wählen zwischen:
- einer teildynamischen Plusrente, die sofort mit einem Sockelbetrag beginnt
und sich dann jährlich steigert,
- einer dynamischen Plusrente mit fehlendem Sockelbetrag, aber dafür
mit höheren jährlichen zusätzlichen garantierten Rentenbausteinen als
bei der teildynamischen Plusrente.
Die erstmalige Auszahlung erfolgt hier im Februar des Jahres nach Rentenbeginn.
Plusrente BasisRente invest
Plusrente BasisRente invest
Bei der Plusrente der WWK BasisRente invest können Sie wählen zwischen:
- einer teildynamischen Plusrente, die sofort mit einem Sockelbetrag beginnt
und sich dann jährlich steigert,
- einer dynamischen Plusrente mit fehlendem Sockelbetrag, aber dafür
mit höheren jährlichen zusätzlichen garantierten Rentenbausteinen als
bei der teildynamischen Plusrente.
Portfolio
Portfolio
Die Zusammensetzung der Wertpapiere eines Fonds.
Prämienanpassung
Prämienanpassung
Bedeutet die Anpassung der tariflich bestimmten Beitragssätze an eine sich veränderte Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrages. Jährlich wird aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegende Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unter-schiedliche Indizes anknüpft (z.B. Schadenshäufigkeit), geprüft, ob eine Beitragserhöhung statt zu finden hat. Gemäß § 31 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) hat der Versicherungsnehmer bei jeder Erhöhung des Beitrags, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Er kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Je nach vertraglicher Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Beitragsermäßigung erfolgen.
Privathaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Für besonders gefährliche Tätigkeiten bzw. Berufe gibt es die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die wichtigste Pflichthaftpflichtversicherung ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Es besteht auch eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Atomanlagen, für Luftverkehrsunternehmen, für den Güterkraftverkehr und für bestimmte Berufe (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Architekten, Ingenieure, Schausteller, Jäger).
Privatrente
Privatrente
Summe aus garantierter Rente und Überschussrente.
Progression
Progression
Die Entschädigung steigt mit der Schwere der Beeinträchtigung progressiv an. Es sind verschiedene Progressionen wählbar.
Progressive Invaliditätsstaffel
Progressive Invaliditätsstaffel
Ist ein in der privaten Unfallversicherung angebotener Tarifbestandteil. Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung bieten eine vertraglich vereinbarte Mehrleistung im Falle einer Invaliditäts-entschädigung. Die Versicherungssumme wird dann je nach Invaliditätsgrad progressiv (= im Verhältnis zu der Bezugsgröße steigend) erhöht. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist der Leistungsanstieg, was bedeutet, dass ein Vielfaches der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt wird. Nach Ermittlung der einfachen Invaliditätsleistung wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Faktor vervielfacht (z.B. Bei einer 300%-Progression erhält man 300% der vereinbarten Versicherungssumme).



