Versicherungslexikon

Sicherheit von A-Z

Versicherungsbegriffe unter der Lupe betrachtet.

A B C-D E F G H-I K L M N O-P R S T U V W-Z

Obliegenheiten

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind gesetzlich (VVG) bzw. vertraglich (Allgmeine Versicherungsbedingungen) geregelte Normen (vertragliche Nebenpflichten), die vom Versicherungsnehmer ein bestimmtes Verhalten verlangen und dessen Nichterfüllung rechtliche Nachteile bringen kann, was unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich in erster Linie zur vorvertraglichen Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht, Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung), Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung). Die Rechtsfolgen der meisten gesetzlichen Obliegenheiten sind im Gesetz geregelt. Aber Obliegenheiten sind keine Rechtspflichten und somit nicht einklagbar. Im Unterschied dazu sind Rechtspflichten einklagbar und im Wege der Zwangsvollstreckung erzwingbar. Die Erfüllung von Obliegenheiten liegt im Interesse des Versicherungsnehmers als Voraussetzung
für den Erhalt des Versicherungsschutzes.

Paket

Paket

Mit unseren drei verschiedenen Paketen, der WWK Allgemeinen, können Sie die Risikoabdeckung abstufen:

    - StandardPaket als kostengünstige Grundversorgung
    - KomfortPaket zur besseren Absicherung für gehobene Ansprüche
    - PremiumPaket mit höchster Absicherung für größtmöglichen sorgenfreien Lebensstandard.

Performance

Performance

Wertentwicklung von Wertpapieren. Bei Fonds wird die Entwicklung der Fondspreise, bei Aktien die Entwicklung des Aktienkurses gemessen.

Pensionsfonds

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich eigenständiger Versorgungsträger, der die Chancen der Kapitalmärkte nutzen kann. Mit einem Pensionsfondsvertrag besteht die Möglichkeit, das Recht des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung zu erfüllen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für den Ruhestand vorzusorgen. Der Arbeitgeber kann auch Mitarbeiter mit einem arbeitgeberfinanzierten Pensionsfondsvertrag für Betriebstreue und gute Leistungen belohnen.

Pensionskasse

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die Versorgungsleistungen erbringt und auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Mit einem Pensionskassenvertrag besteht die Möglichkeit, den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung zu erfüllen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für den Ruhestand vorzusorgen. Der Arbeitgeber kann auch Mitarbeiter mit einem arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenvertrag für Betriebstreue und gute Leistungen belohnen.

Planmäßige Erhöhung

Planmäßige Erhöhung

Erhöhung der versicherten Leistungen und Beiträge ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Plusrente

Plusrente

Bei der Plusrente können Sie wählen zwischen:

    - einer teildynamischen Plusrente, die sofort mit einem Sockelbetrag beginnt
      und sich dann jährlich steigert,
    - einer dynamischen Plusrente mit fehlendem Sockelbetrag, aber dafür
      mit höheren jährlichen zusätzlichen garantierten Rentenbausteinen als
      bei der teildynamischen Plusrente und
    - einer fallenden Plusrente, die mit
      einem höheren Betrag beginnt und sich
      dann jährlich mit dem Kapitalabbau verringert.

Die erstmalige Auszahlung erfolgt hier im Februar des nächsten Jahres nach Rentenbeginn.

Plusrente BasisRente

Plusrente BasisRente

Bei der Plusrente der WWK BasisRente classic können Sie wählen zwischen:

    - einer teildynamischen Plusrente, die sofort mit einem Sockelbetrag beginnt
      und sich dann jährlich steigert,
    - einer dynamischen Plusrente mit fehlendem Sockelbetrag, aber dafür
      mit höheren jährlichen zusätzlichen garantierten Rentenbausteinen als
      bei der teildynamischen Plusrente.

Die erstmalige Auszahlung erfolgt hier im Februar des Jahres nach Rentenbeginn.

Plusrente BasisRente invest

Plusrente BasisRente invest

Bei der Plusrente der WWK BasisRente invest können Sie wählen zwischen:

    - einer teildynamischen Plusrente, die sofort mit einem Sockelbetrag beginnt
      und sich dann jährlich steigert,
    - einer dynamischen Plusrente mit fehlendem Sockelbetrag, aber dafür
      mit höheren jährlichen zusätzlichen garantierten Rentenbausteinen als
      bei der teildynamischen Plusrente.

Portfolio

Portfolio

Die Zusammensetzung der Wertpapiere eines Fonds.

Prämienanpassung

Prämienanpassung

Bedeutet die Anpassung der tariflich bestimmten Beitragssätze an eine sich veränderte Aufwandssituation während der Laufzeit des Vertrages. Jährlich wird aufgrund der dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegende Anpassungsklausel, die für die einzelnen Versicherungszweige an durchaus unter-schiedliche Indizes anknüpft (z.B. Schadenshäufigkeit), geprüft, ob eine Beitragserhöhung statt zu finden hat. Gemäß § 31 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung) hat der Versicherungsnehmer bei jeder Erhöhung des Beitrags, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Er kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Je nach vertraglicher Regelung kann aufgrund der Anpassungsklausel auch eine Beitragsermäßigung erfolgen.

Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Für besonders gefährliche Tätigkeiten bzw. Berufe gibt es die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die wichtigste Pflichthaftpflichtversicherung ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Es besteht auch eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Atomanlagen, für Luftverkehrsunternehmen, für den Güterkraftverkehr und für bestimmte Berufe (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Architekten, Ingenieure, Schausteller, Jäger).

Privatrente

Privatrente

Summe aus garantierter Rente und Überschussrente.

Progression

Progression

Die Entschädigung steigt mit der Schwere der Beeinträchtigung progressiv an. Es sind verschiedene Progressionen wählbar.

Progressive Invaliditätsstaffel

Progressive Invaliditätsstaffel

Ist ein in der privaten Unfallversicherung angebotener Tarifbestandteil. Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung bieten eine vertraglich vereinbarte Mehrleistung im Falle einer Invaliditäts-entschädigung. Die Versicherungssumme wird dann je nach Invaliditätsgrad progressiv (= im Verhältnis zu der Bezugsgröße steigend) erhöht. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist der Leistungsanstieg, was bedeutet, dass ein Vielfaches der vereinbarten Invaliditätssumme gezahlt wird. Nach Ermittlung der einfachen Invaliditätsleistung wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Faktor vervielfacht (z.B. Bei einer 300%-Progression erhält man 300% der vereinbarten Versicherungssumme).

Service - Hotline

08531 41989

oder per E-Mail außerhalb der Geschäftszeiten

Newsletter-Service

Immer am Laufenden mit unserem Newsletter


Jetzt anmelden

Vor-Ort-Service

E. Österreicher GmbH
Indlinger Str. 45
94060 Pocking