Veräußerungsanzeigepflicht
Veräußerungsanzeigepflicht
Verpflichtung des Veräußerers und Erwerbers zur unverzüglichen Anzeige bei Eigentumswechsel der versicherten Sachen.
Verschuldungshaft
Verschuldungshaft
Ist ein Begriff aus dem Haftungsrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§823 BGB). Die Verschuldenshaftung ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Tatbestände im Haftungsrecht, die einen Schadenersatzanspruch an das Verschulden des Schadenverursachers knüpfen.
Im Unterschied zu Gefährdungshaftung, wird bei der Verschuldenshaftung nur bei einem nachweislichen Verschulden (durch rechtswidriges Handeln) gehaftet, d. h. nachweisbares Verschulden ist Voraussetzung für den Anspruch auf Schadenersatz.
- Verschuldungshaftung setzt voraus: Verschulden
- Verletzung eines Rechtsgutes
- Widerrechtlichkeit
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Delikt- oder Schuldfähigkeit.
Versicherungsablaufalter
Alter bei Ablauf der Versicherung
ist das Alter zum Ende der Versicherung (Endalter).
Versicherungsbestätigung
Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte")
Die Versicherungsbestätigung, auch Doppel- bzw. Deckungskarte genannt, ist der Nachweis für das Bestehen einer gesetzlich vorgeschrie-benen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Nach § 29a StVZO ist die "Doppelkarte" die vorgeschriebene Form der Versicherungsbestätigung. Sie ist der Nachweis für die Zulassungstelle, dass für den Kraftfahrzeughalter die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-versicherung besteht. Ohne diese Versicherungs-bestätigung erfolgt keine Fahrzeugzulassung. Mit der Doppelkarte besteht die Zusage einer vorläufigen Deckung. Durch diese vorläufige Deckungszusage beginnt der Versicherungsschutz bereits am Tag der Zulassung, d. h. dieser vorläufige Versicherungsschutz gilt für den Zeitraum zwischen Zulassungstag und Tag des Versicherungsbeginns.
Versicherungssumme
Versicherungssumme
Bei Kapital bildenden Lebensversicherungen ist die Versicherungssumme die Kapitalleistung,
- die, berechnet mit dem Todesfallfaktor, im Todesfall der versicherten Person an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
- die zum Ablauftermin garantiert zur Verfügung steht (Erlebensfall-Leistung).
Bei Risikolebensversicherungen ist die Versicherungssumme die Kapitalleistung, die im Todesfall der versicherten Person an die Hinterbliebenen bzw. Bezugsberechtigten ausbezahlt wird.
Versorgungszusage
Versorgungszusage
Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt, spricht man von einer Versorgungszusage. Bei einer unmittelbaren Versorgungszusage (Direktzusage) werden die zugesagten Versorgungsleistungen direkt vom Arbeitgeber erbracht. Bei einer mittelbaren Versorgungs-zusage wird ein externer Versorgungsträger zwischen geschaltet.
Verwaltungsgebühr eines Fonds
Verwaltungsgebühr eines Fonds
Jährliche Gebühr, die für die Verwaltung und das Management des Fonds von der Kapitalanlagegesellschaft aus dem Fondsvermögen abgezogen wird.
Verzugsfolge
Verzugsfolge
Konsequenzen für den Schuldner, wenn der Beitrag nicht rechtzeitig bezahlt wird.
Konsequenz bei der Erstprämie:
Rücktritt des Versicherers vom Vertrag.
Konsequenz bei der Folgeprämie:
Kündigung des Versicherers nach qualifizierter Mahnung und Einklagen der Prämie durch den Versicherer.
Volatilität
Volatilität
Drückt die Kursschwankungsbreite eines Wertpapiers aus. Bedingt als Risikomaß tauglich. Statistisch auch als Standardabweichung bezeichnet. Eine Volatilität von 35% bedeutet, dass der Kurs in dem betrachteten Zeitraum zwischen 65% und 135% seines aktuellen Kurswertes geschwankt hat. Die Volatilität der Vergangenheit gilt nicht automatisch für die Zukunft.
Vollkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung (= Fahrzeugvollversicherung) ist ein Begriff aus der Kfz-Versicherung. Während die Kfz-Haftpflicht-versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht für die Teil- und Vollkaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) keine Versicherungs-pflicht. Die Fahrzeugversicherung dient zur Abdeckung von Sachschäden am eigenen Fahrzeug, wobei zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden wird. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko enthalten und bietet darüber hinaus noch Versicherungsschutz bei Schäden durch einen selbstverschuldeten Unfall und durch mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen. Die Kaskoversicherung wird mit verschiedenen Selbstbehalten angeboten. In der Vollkaskoversicherung gibt es wie bei der Haftpflichtversicherung, eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen.
Vorläufige Deckung
Vorläufige Deckung
Die vorläufige Deckung ist eine Sonderform der Deckung, die noch vor Annahme des Antrages Versicherungsschutz gewährt. Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich eigenständiger Versicherungsvertrag, der vor dem eigentlichen Vertrag mit dem endgültigen Versicherungsschutz besteht. Die vorläufige Deckung endet entweder nach Fristablauf oder Kündigung, spätestens jedoch mit Zusatndekommen des eigentlichen Versicherungsvertrages.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Ist die vorvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur vollständigen und richtigen Beantwortung aller für die Vertragsschließung relevanten Angaben. Anzeigepflichtig sind alle Umstände die einen Einfluss auf die Annahme der Vertragsschließung haben können. Der Versicherungsnehmer ist daher verpflichtet den Versicherungsantrag vollständig und sorgfältig auszufüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst den Versicherungsantrag ausgefüllt oder nur einen vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag unterschrieben hat.
Die Angaben des Versicherungsnehmers dienen als Grundlage zur Risikoeinschätzung und sind entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt.
Beispiele für anzeigepflichtige Umstände:
- Vorschäden in der Sachversicherung
- Ablehnung früherer Versicherungsanträge
- Fragen nach Krankheiten, Unfällen, gesundheitlichen Beschwerden, Beruf, sportlichen Aktivitäten bei Unfall- und Lebensversicherung



