Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem aktuellen Versicherungswert (Tageswert) von Sachen gleicher Art und Güte. Besonders in der Kfz-Versicherung wird bis zu Höhe des Wiederbeschaffungspreises geleistet, d. h. bis zu dem Kaufpreis, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug bzw. gleichwertige Ersatzteile zu erwerben (Preis für ein Fahrzeugs gleichen Typs mit der gleichen Ausstattung zum Schadentag).
Wildschaden
Wildschaden
Ein Wildschaden ist ein Schaden, der durch den Zusammenstoß eines sich in Bewegung befindlichen Kraftfahrzeugs mit Haarwild (im Sinne des Bundesjagdgesetzes) entstanden ist. Die Wildschadenklausel ist ein versichertes Risiko in der Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben den Versicherungsschutz auf den Zusammenstoß mit Pferden, Schafen, Ziegen und Rindern erweitert.
Zeitwert
Zeitwert
Der Zeitwert in der in der Wohngebäudeversicherung errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung (Wertverlust durch Alter und Abnutzung). Der Zeitwert kann als fester Versicherungswert vereinbart werden. Die Zeitwertversicherung hat aber in der Wohngebäudeversicherung nur noch eine geringe Bedeutung. Empfohlen wird eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert.
Zielfonds
Zielfonds
Eine Vielzahl gezielt ausgewählter Investmentfonds, die in einem Dachfonds zusammengefasst werden.



