Haftpflichtversicherung
Zuverlässiger Schutz für die ganze Familie
Der Gesetzgeber regelt im § 823 BGB sehr deutlich: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Das bedeutet: Sie haften im Schadenfall mit Ihrem kompletten Privatvermögen für den entstandenen Schaden. Ob unabsichtlich oder fahrlässig verursacht. Für Schäden, die durch Ihre Kinder, Tiere oder Ihren Besitz bei Dritten entstanden sind, müssen Sie gerade stehen. Die Haftpflichtversicherung ist daher für Jeden ein Muss.
Überblick: Private Rechtschutzversicherungen
- Privatrechtschutz
- Berufsrechtschutz
- Verkehrsrechtschutz
- Fahrerrechtschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-
Rechtschutz
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privat-Haftpflichtversicherung braucht jeder. Sie schützt vor den Haftpflichtansprüchen des täglichen Lebens, und ist somit für jeden unverzichtbar.
Tierhalterhaftpflicht
Kaum ein privater Tierhalter weiß, daß er auch ohne eigenes Verschulden, für Schäden durch sein Tier haftet. Also auch dann, wenn die eigentliche Schadenursache ein Fehlverhalten - etwa Streicheln - bei dem später gebissenen oder sonstwie verletzten Menschen lag.


